Erweiterte Haftung für Fehler am Bau
Von: @RA Möller-Meinecke <2003-07-30>
Sind zwei Handwerker arbeitsteilig am Bau fehlerhaft tätig, kann der Bauherrn Ersatz vom wirtschaftlich stärkeren verlangen.
Der BGH weitet im Urteil vom 26. Juni 2003 (Az. VIIZR126/02) die gesamtschuldnerische Haftung zwischen Baubeteiligten aus. Die bislang nur zwischen Baufirma/Handwerker und bauaufsichtführendem Architekt bestehende Haftung weitet der BGH auch auf zwei oder mehrere Baufirmen oder Handwerksbetriebe aus, die als Vor- bzw. Nachunternehmer an der Errichtung eines Bauwerkes beteiligt sind.
- Unternehmer mit unterschiedlichen Gewerken, deren fehlerhafte Leistungen zu Mängeln geführt haben, die nur einheitlich beseitigt werden können, haften als Gesamtschuldner.
- Eine gesamtschuldnerische Haftung erfordert eine gleichstufige Verbundenheit mehrerer Unternehmen im Rahmen ihrer Gewährleistungspflicht dahin, dass sie gemeinsam und in vollem Umfang für die von ihnen mitverursachten Mängel einstehen zu müssen, sofern nur eine Sanierungsmöglichkeit in Betracht kommt. Dann ist von beiden ein einheitlicher Erfolg geschuldet.
- Bei einer inhaltlich sich überlagernden Gewährleistungspflicht hat der zunächst in Anspruch genommene Unternehmer zwar die Kosten der Sanierung zu tragen, ihm steht aber auch ein interner Ausgleichsanspruch gegenüber dem zweiten Unternehmer zu. Die Höhe dieses Ausgleichsanspruches orientiert sich an dem jeweiligen Verursachungsanteil des Vor- und Nachunternehmers.
Bauaufsicht haftet für Mängel bei Bauabnahme
Fehlende Absicherung eines Balkons
Von: @Matthias M. Möller-Meinecke <2006-07-12>
Bei offenkundigen Mängeln, die Gefahren für Leben und Gesundheit befürchten lassen, muss die Bauaufsichtsbehörde einschreiten. Unterlässt sie das, muss sie für einen dadurch entstandenen Schaden haften Mehr»
Haftung trotz Schwarzarbeit?
<2009-08-28>
Auch Schwarzarbeiter können für mangelhafte Leistungen haften. In zwei Fällen hat der BGH anders lautende Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben. Mehr»
Sanierung oder Neubau - Änderung der Rechtsprechung
Wann muß sich die Deutsche Bahn an den Kosten einer Brücke beteiligen?
Von: @Matthias M. Möller-Meinecke <2006-05-10>
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 4. Mai 2006 über den Umfang von Kostenersatzansprüchen der Gemeinden gegen die Deutsche Bahn wegen unterlassener Unterhaltungsmaßnahmen an Straßenüberführungen über Bahnstrecken entschieden. Mehr»
Mängelhaftung trotz korrekter Beratung
<2008-02-11>
Ein Werk kann auch deshalb mangelhaft sein, wenn die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorleistungen mangelhaft sind. Weist der Unternehmer rechtzeitig darauf hin, muss er aber nicht haften Mehr»
Pflichten des Vermieters bei Diebstahlsgefahr
Von: @Matthias M. Möller-Meinecke <2006-07-16>
Kann eine unzureichend vermauerte Wandöffnung, die den Einbruch in ein vermietetes Ladenlokal erleichtert, einen Mangel der vermieteten Räume darstellen? Mehr»
Pauschalpreis im Bauvertrag
<2007-09-04>
In einem Bauvertrag mit Pauschalpreis, aber genauer Auflistung der zu erbringenden Leistungen ("Detail-Pauschvertrag") sind auch nur genau die aufgeführten Leistungen im Preis enthalten. Solche Verträge sollten genau geprüft werden. Mehr»
Baupreise
<2008-12-22>
Achthundertfache Preisüberhöhung verstößt gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden. Mehr»
Baukosten
Wann haftet der Architekt bei Bausummenüberschreitung ?
Von: @RA Matthias Möller-Meinecke <2003-08-11>